Weitere Entscheidungen unten: BVerfG, 16.02.1987 | LAG Hamm, 16.12.1986

Rechtsprechung
   BAG, 22.05.1986 - 6 AZR 526/83   

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BAG, 22.05.1986 - 6 AZR 526/83 (https://dejure.org/1986,1499)
BAG, Entscheidung vom 22.05.1986 - 6 AZR 526/83 (https://dejure.org/1986,1499)
BAG, Entscheidung vom 22. Mai 1986 - 6 AZR 526/83 (https://dejure.org/1986,1499)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Freizeitausgleich für Reisezeiten zum Erreichen einer auswärtigen Personalratssitzung ausserhalb der regelmäßigen Arbeitszeit - Auslegung des § 46 Abs. 2 Satz 2 BPersVG (Bundespersonalvertretungsgesetz) - Freizeitausgleich nur für die Zeit der dienstlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1987, 357 (Ls.)
  • BB 1987, 1669
  • DB 1987, 1260
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 22.02.1978 - 4 AZR 579/76

    Dienstreisen - Arbeitszeit - Sonderbestimmung - Auswärtiger Einsatz -

    Auszug aus BAG, 22.05.1986 - 6 AZR 526/83
    Dies gilt jedoch nicht in gleicher Weise für Reisezeiten, zumal im öffentlichen Dienst bei Dienstreisen nur die Zeit der dienstlichen Beanspruchung am auswärtigen Geschäftsort als Arbeitszeit gilt (§ 17 Abs. 2 Satz 1 BAT; vgl. hierzu BAG Urteil vom 22. Februar 1978 - 4 AZR 579/76 - AP Nr. 3 zu § 17 BAT; § 15 Abs. 9 MTB II).

    Einen solchen Willen hätte der Gesetzgeber angesichts der Tatsache, daß - soweit nicht, wie etwa bei der Deutschen Bundespost, anderweitige tarifliche Regelungen getroffen sind - weder beamten- noch tarifrechtlich Dienstreisezeiten außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit als Dienst- bzw. Arbeitszeit angesehen werden, eindeutig zum Ausdruck bringen und regeln müssen (vgl. § 17 Abs. 2 BAT; BAG Urteil vom 6. Oktober 1965 - 2 AZR 375/64 - AP Nr. 1 zu § 17 BAT; BAG Urteil vom 22. Februar 1978 - 4 AZR 579/76 - AP Nr. 3 zu § 17 BAT; BAG Urteil vom 21. September 1977 - 4 AZR 292/76 - AP Nr. 3 zu § 19 MTB II).

  • BVerfG, 16.12.1981 - 1 BvR 898/79

    Bekenntnis zum deutschen Volkstum

    Auszug aus BAG, 22.05.1986 - 6 AZR 526/83
    Auch die Gesetzesmaterialien bzw. die Entstehungsgeschichte des § 46 BPersVG (BT-Drucks. VI/3721, § 45 des Entwurfs), die zur Stütze eines bereits aus dem Wortlaut des Gesetzes abgeleiteten Ergebnisses, aber auch zur Behebung von Zweifeln bei der Auslegung nicht eindeutiger Vorschriften herangezogen werden können (vgl. BVerfGE 59, 128, 153), lassen nicht den Schluß zu, daß außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit liegende Reisezeiten vom Freizeitausgleich erfaßt werden sollen.
  • BVerwG, 23.10.1980 - 2 C 43.78

    Umfang einer Streitigkeit über die Rechtsstellung der Personalvertretung -

    Auszug aus BAG, 22.05.1986 - 6 AZR 526/83
    Der Gesetzgeber hat, wie auch der vergleichbare Fall des § 50 Abs. 1 Satz 3 BPersVG zeigt (vgl. BVerwG Urteil vom 28. Oktober 1982 - 2 C 1.80 - PersV 1985, 162 f. m. w. N.; auch BVerwG Urteil vom 23. Oktober 1980 - 2 C 43.78 - Buchholz 232 § 72 BBG Nr. 18; ferner Altvater/Bacher/Sabottig/Schneider/Thiel, aaO, § 50 Rz 6), eine solche dem öffentlichen Dienst im Grunde systemfremde Regelung offensichtlich jedoch nicht gewollt.
  • BAG, 21.09.1977 - 4 AZR 292/76

    Pauschalierung des Lohnes für Personalratstätigkeit - Freigestellte

    Auszug aus BAG, 22.05.1986 - 6 AZR 526/83
    Einen solchen Willen hätte der Gesetzgeber angesichts der Tatsache, daß - soweit nicht, wie etwa bei der Deutschen Bundespost, anderweitige tarifliche Regelungen getroffen sind - weder beamten- noch tarifrechtlich Dienstreisezeiten außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit als Dienst- bzw. Arbeitszeit angesehen werden, eindeutig zum Ausdruck bringen und regeln müssen (vgl. § 17 Abs. 2 BAT; BAG Urteil vom 6. Oktober 1965 - 2 AZR 375/64 - AP Nr. 1 zu § 17 BAT; BAG Urteil vom 22. Februar 1978 - 4 AZR 579/76 - AP Nr. 3 zu § 17 BAT; BAG Urteil vom 21. September 1977 - 4 AZR 292/76 - AP Nr. 3 zu § 19 MTB II).
  • BAG, 13.01.1981 - 6 AZR 678/78

    Gestaltungsmöglichkeit - Tarifvertraglich höherwertige Tätigkeit - Vorübergehende

    Auszug aus BAG, 22.05.1986 - 6 AZR 526/83
    Die Vorinstanzen haben auch zutreffend im Urteilsverfahren entschieden (vgl. BAG 26, 156 = AP Nr. 12 zu § 37 BetrVG 1972; BAG Urteil vom 13. Januar 1981 - 6 AZR 678/78 - AP Nr. 2 zu § 46 BPersVG; Dietz/Richardi, BPersVG, 2. Aufl., § 46 Rz 122).
  • BVerwG, 28.10.1982 - 2 C 1.80

    Teilnahme an Personalversammlungen - Außerhalb der Arbeitszeit -

    Auszug aus BAG, 22.05.1986 - 6 AZR 526/83
    Der Gesetzgeber hat, wie auch der vergleichbare Fall des § 50 Abs. 1 Satz 3 BPersVG zeigt (vgl. BVerwG Urteil vom 28. Oktober 1982 - 2 C 1.80 - PersV 1985, 162 f. m. w. N.; auch BVerwG Urteil vom 23. Oktober 1980 - 2 C 43.78 - Buchholz 232 § 72 BBG Nr. 18; ferner Altvater/Bacher/Sabottig/Schneider/Thiel, aaO, § 50 Rz 6), eine solche dem öffentlichen Dienst im Grunde systemfremde Regelung offensichtlich jedoch nicht gewollt.
  • BAG, 11.07.1978 - 6 AZR 387/75
    Auszug aus BAG, 22.05.1986 - 6 AZR 526/83
    Zu dem damit zum Vergleich heranzuziehenden § 37 Abs. 3 BetrVG ist es aber ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. insbesondere BAG Urteil vom 11. Juli 1978 - 6 AZR 387/75 - DB 1978, 2177), daß Freizeitausgleich in den hier streitigen Fällen nur dann zu gewähren ist, wenn die Reise aus betriebsbedingten Gründen außerhalb der Arbeitszeit durchgeführt worden ist (vgl. Hess/Schlochauer/Glaubitz, BetrVG, 3. Aufl., § 37 Rz 53; Dietz/Richardi, BetrVG, 6. Aufl., § 37 Rz 39; Fitting/Auffarth/Kaiser, BetrVG, 14. Aufl., § 37 Rz 26, 40 ff.; Galperin/Löwisch, BetrVG, 6. Aufl., § 37 Rz 42; Gnade/Kehrmann/Schneider/Blanke, BetrVG, 2. Aufl., § 37 Rz 30; Wiese, GK-BetrVG, 2. Bearb., 1984, § 37 Rz 63).
  • BVerwG, 07.10.1964 - VI C 70.62
    Auszug aus BAG, 22.05.1986 - 6 AZR 526/83
    Bis zum Inkrafttreten des Bundespersonalvertretungsgesetzes vom 15. März 1974 war Freizeitausgleich für die außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit liegende Personalratstätigkeit generell nicht zulässig (vgl. BVerwGE 19, 279 = AP Nr. 4 zu § 42 PersVG).
  • BAG, 21.05.1974 - 1 ABR 73/73

    Ansprüche auf Arbeitsentgelt - Ansprüche auf Arbeitsbefreiung - Fortzahlung des

    Auszug aus BAG, 22.05.1986 - 6 AZR 526/83
    Die Vorinstanzen haben auch zutreffend im Urteilsverfahren entschieden (vgl. BAG 26, 156 = AP Nr. 12 zu § 37 BetrVG 1972; BAG Urteil vom 13. Januar 1981 - 6 AZR 678/78 - AP Nr. 2 zu § 46 BPersVG; Dietz/Richardi, BPersVG, 2. Aufl., § 46 Rz 122).
  • BAG, 06.10.1965 - 2 AZR 375/64

    Angestellter des öffentlichen Dienstes - Dienstreisen - Benutzung eines

    Auszug aus BAG, 22.05.1986 - 6 AZR 526/83
    Einen solchen Willen hätte der Gesetzgeber angesichts der Tatsache, daß - soweit nicht, wie etwa bei der Deutschen Bundespost, anderweitige tarifliche Regelungen getroffen sind - weder beamten- noch tarifrechtlich Dienstreisezeiten außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit als Dienst- bzw. Arbeitszeit angesehen werden, eindeutig zum Ausdruck bringen und regeln müssen (vgl. § 17 Abs. 2 BAT; BAG Urteil vom 6. Oktober 1965 - 2 AZR 375/64 - AP Nr. 1 zu § 17 BAT; BAG Urteil vom 22. Februar 1978 - 4 AZR 579/76 - AP Nr. 3 zu § 17 BAT; BAG Urteil vom 21. September 1977 - 4 AZR 292/76 - AP Nr. 3 zu § 19 MTB II).
  • BVerwG, 10.09.1982 - 6 P 22.79

    Anspruch auf Freizeitausgleich für Reisezeit anlässlich einer

  • BAG, 12.08.2009 - 7 AZR 218/08

    Betriebsratsmitglied - Reisezeiten - Freizeitausgleich

    Für das Bestehen eines Anspruchs auf Freizeitausgleich für derartige Reisezeiten kommt es daher auf die maßgeblichen tarifvertraglichen oder betrieblichen Regelungen über die Durchführung von Dienstreisen im Betrieb des Arbeitgebers an (BAG 16. April 2003 - 7 AZR 423/01 - aaO.; 22. Mai 1986 - 6 AZR 526/83 - zu II 1 b der Gründe, AP BPersVG § 46 Nr. 8).
  • BAG, 17.10.1990 - 7 AZR 612/89

    Reisezeiten eines Personalratsmitglieds - Anspruch auf Freizeitausgleich für

    Personalratsmitglieder haben für Reisezeiten auch insoweit keinen Anspruch auf Freizeitausgleich als die Reisezeiten über ihre regelmäßige Arbeitszeit hinausgehen (im Anschluß an BAG Urteil vom 22. Mai 1986 - 6 AZR 526/83 - AP Nr. 8 zu § 46 BPersVG).

    Für den geltend gemachten Anspruch ist das Urteilsverfahren die richtige Verfahrensart (vgl. BAGE 26, 156 = AP Nr. 12 zu § 37 BetrVG 1972; BAG Urteile vom 13. Januar 1981 - 6 AZR 678/78 - und vom 22. Mai 1986 - 6 AZR 526/83 - AP Nr. 2 und 8 zu § 46 BPersVG).

    Nach der Rechtsprechung des Sechsten Senats des Bundesarbeitsgerichts (Urteile vom 22. Mai 1986 - 6 AZR 526/83 - AP Nr. 8 zu § 46 BPersVG, und vom 9. Juli 1987 - 6 AZR 180/85 - n.v.) besteht für Reisezeiten, die ein Personalratsmitglied zum Erreichen einer auswärtigen Sitzung des Bezirkspersonalrats außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit aufwendet, kein Anspruch auf Freizeitausgleich.

  • BAG, 13.11.1991 - 7 AZR 469/90

    Pauschalentlohnung; mehrtägige Personalratssitzungen

    Für ein Personalratsmitglied, das sich an einen auswärtigen Ort der Personalratssitzung begibt, handelt es sich um bloße Reisezeit, die weder gesondert vergütet wird (vgl. § 44 Abs. 1 Satz 2 BPersVG i. V. m. § 4 Bundesreisekostengesetz ) noch einen Anspruch auf Freizeitausgleich nach § 46 Abs. 2 Satz 2 BPersVG auslöst (BAG Urteil vom 22. Mai. 1986 - 6 AZR 526/83 - AP Nr. 8 zu § 46 BPersVG , zu II der Gründe).
  • LAG Niedersachsen, 25.10.2000 - 4 Sa 229/00

    Arbeitsbefreiung für die Hin- und Rückreise zu einer Personalversammlung

    Mit diesem Inhalt entspricht diese Vorschrift - unter Berücksichtigung ihrer personalvertretungsrechtlichen Zielsetzung, die Teilnahmebereitschaft auch für solche Personalversammlungen zu fördern - sowohl dem im öffentlichen Dienstrecht als auch im Arbeitsrecht geltenden allgemeinen Grundsatz, dass Wegezeiten zwischen Wohnung und Dienststelle keine Arbeitszeit sind (vgl. BVerwG Urt. v. 28.10.1982 - 2 C 1.80 - ZBR 1983, 191; Beschl. v. 12.11.1993 - 6 P 8.92 - AP Nr. 6 zu § 76 BPersVG; BAG Urt. v. 06.10.1965 - 2 AZR 375/64 - AP Nr. 1 zu § 17 BAT; Urt. v. 22.02.1978 - 4 AZR 579/76 - AP Nr. 3 zu § 17 BAT; Urt. v. 21.09.1977 - 4 AZR 292/76 - AP Nr. 3 zu § 19 MTB II; Urt. v. 22.05.1986 - 6 AZR 526/83 - AP Nr. 8 zu § 46 BPersVG).
  • BAG, 09.07.1987 - 6 AZR 180/85

    Anspruch auf Dienstbefreiung von zwölf Stunden wegen dienstlicher Fahrten

    Ein solcher Anspruch ergibt sich nicht aus § 46 Abs. 2 Satz 2 BPersVG (vgl. BAG Urteil vom 22. Mai 1986 - 6 AZR 526/83 - PersR 1987, 86 f.; Leitsatz in NZA 1987, 357), der hier gemäß Art. 56 Abs. 9 Zusatzabkommen zum Nato-Truppenstatut anwendbar ist (vgl. hierzu BAG Urteil vom 6. Februar 1985 - 4 AZR 127/83 - AP Nr. 12 zu § 75 BPersVG = DB 1985, 2208).
  • VG München, 23.02.2010 - M 21 K 08.4704

    Freizeitausgleich für Reisezeiten zu auswärtigen Personalratssitzungen

    15 In einer Grundsatzentscheidung vom 22. Mai 1986 (Az. 6 AZR 526/83, PersR 1987, 86) hat sich das Bundesarbeitsgericht mit der Frage auseinandergesetzt, ob ein Anspruch auf Freizeitausgleich für Reisezeiten eines Personalratsmitgliedes besteht, die es zum Erreichen einer auswärtigen Sitzung des Bezirkspersonalrates außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit aufwendet.
  • LAG Nürnberg, 08.11.1993 - 7 Sa 114/91

    Berechnung der Arbeitszeit bei teilzeitbeschäftigten Personalratsmitgliedern;

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  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.02.2023 - 5 L 1/22

    Zur Arbeitszeiterfassung bei Reisen von Personalratsmitgliedern

    - 6 AZR 526/83 -, juris Rn. 14).
  • BAG, 13.08.1987 - 6 AZR 373/85

    Berechnung der Arbeitszeit bei mehrtägiger Personalratssitzung - Unterschied

    Auch ist gem. § 46 Abs. 2 Satz 2 BPersVG Personalratsmitgliedern, die durch die Erfüllung ihrer Aufgaben über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus beansprucht werden, Dienstbefreiung in entsprechendem Umfang zu gewähren (vgl. BAG Urteil vom 22. Mai 1986 - 6 AZR 526/83 - AP Nr. 8 zu § 46 BPersVG).
  • LAG Schleswig-Holstein, 31.07.1985 - 4 Sa 108/85

    Freizeitausgleich für Personalratsmitglieder für Reisezeiten zu Sitzungen des

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Rechtsprechung
   BVerfG, 16.02.1987 - 1 BvR 727/81   

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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Einstandspflicht des Arbeitgebers (Trägerunternehmens) für die ausreichende finanzielle Ausstattung seiner Unterstützungskasse

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unterstützungskasse - Arbeitgeber - Trägerunternehmen

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1987, 828
  • DB 1987, 1260
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus BVerfG, 16.02.1987 - 1 BvR 727/81
    Es ist nicht willkürlich, wenn der Bundesgerichtshof in verfassungskonformer Auslegung des § 554b ZPO der Revision der Beschwerdeführerin keine Aussicht auf Erfolg und der Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung beigemessen hat (vgl. BVerfGE 54, 277 [285] - Plenum - ).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 16.02.1987 - 1 BvR 727/81
    Die teilweise unterschiedlichen Begründungen des Bundesarbeitsgerichts, die dieses Ergebnis tragen, können unter Anlegung des eingeschränkten Prüfungsmaßstabs des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 18, 85 [91 ff.]; 42, 133 [148 f.]) nicht beanstandet werden, da sie im Ergebnis keine Auslegungsfehler erkennen lassen, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Auffassung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs, beruhen.
  • BVerfG, 09.08.1978 - 2 BvR 831/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Nichtannahme einer Revision

    Auszug aus BVerfG, 16.02.1987 - 1 BvR 727/81
    Es ist mit der Idee der materiellen Gerechtigkeit, die Bestandteil des Rechtsstaatsprinzips ist (BVerfGE 49, 148 [164] m.w.N.), nicht zu vereinbaren, wenn es dem Arbeitgeber nach Entgegennahme der Betriebstreue des Arbeitnehmers gestattet wäre, die Gegenleistung mit dem Hinweis zu verweigern, die Unterstützungskasse sei nicht leistungsfähig und er selbst habe sich zu gar nichts verpflichtet.
  • BVerfG, 14.01.1987 - 1 BvR 1052/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Widerruf von Leistungen einer

    Auszug aus BVerfG, 16.02.1987 - 1 BvR 727/81
    Das Vermögen selbst, das hier allein durch die gerichtliche Auferlegung einer Verbindlichkeit beeinträchtigt sein könnte, genießt diesen Schutz nicht (BVerfG, Beschluß vom 14. Januar 1987 - 1 BvR 1052/79 - Umdruck zu B I 1 der Gründe m.w.N., der als Anlage diesem Beschluß beigefügt ist und auf dessen Inhalt verwiesen wird).
  • BVerfG, 28.11.1984 - 1 BvR 1157/82

    Rechnungszinsfuß

    Auszug aus BVerfG, 16.02.1987 - 1 BvR 727/81
    Ebensowenig ist die arbeitsrechtliche Gleichbehandlung der Versorgungsleistungen aus Pensions- und Unterstützungskassen verfassungsrechtlich zu beanstanden; denn sie läßt die bestehenden wichtigen Unterschiede, insbesondere steuerrechtlicher Art, unberührt (vgl. BVerfGE 68, 287 [301 ff.]; Umdruck BVerfGE a.a.O. zu B I 3 b der Gründe).
  • BVerfG, 19.10.1983 - 2 BvR 298/81

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Rechtsprechung zum Versorgungsanspruch eines

    Auszug aus BVerfG, 16.02.1987 - 1 BvR 727/81
    c) Art. 3 Abs. 1 GG gebietet nicht, die Beschwerdeführerin aufgrund des bei Unterstützungskassen üblichen Ausschlusses des Rechtsanspruchs den Arbeitgebern ohne Zusage betrieblicher Altersversorgungsleistungen gleichzubehandeln; denn nach der verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts besitzen auch die vom Arbeitgeber in Aussicht gestellten Versorgungsleistungen über eine Unterstützungskasse grundsätzlich Rechtsanspruchscharakter (BVerfGE 65, 196 [210 f.]; BVerfG a.a.O. Umdruck zu B I 3 c; B II 2 der Gründe).
  • BVerfG, 28.04.1976 - 1 BvR 71/73

    Wahlwerbung

    Auszug aus BVerfG, 16.02.1987 - 1 BvR 727/81
    Die teilweise unterschiedlichen Begründungen des Bundesarbeitsgerichts, die dieses Ergebnis tragen, können unter Anlegung des eingeschränkten Prüfungsmaßstabs des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 18, 85 [91 ff.]; 42, 133 [148 f.]) nicht beanstandet werden, da sie im Ergebnis keine Auslegungsfehler erkennen lassen, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Auffassung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs, beruhen.
  • BVerfG, 15.05.1984 - 1 BvR 967/83

    Materiell-rechtlich fehlerhafte Rechtsanwendung und Willkürverbot

    Auszug aus BVerfG, 16.02.1987 - 1 BvR 727/81
    Ein Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG käme nur in Betracht, wenn ein Gericht die Pflicht zur Revisionszulassung willkürlich außer acht ließe (BVerfGE 67, 90 [94 f.] m.w.N.).
  • BAG, 28.11.1989 - 3 AZR 818/87

    Nachhaftung eines Komplementärs einer Kommanditgesellschaft

    Erfüllt die von einem Arbeitgeber getragene Unterstützungskasse die Versorgungsverbindlichkeiten nicht, so muß der Arbeitgeber selbst dafür einstehen (BVerfG Beschluß vom 16. Februar 1987 - 1 BvR 957/79 - AP Nr. 12 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskasse, zu II 1 c der Gründe; BVerfG Beschluß vom 16. Februar 1987 - 1 BvR 727/81 - AP Nr. 13, aaO, zu 2 d der Gründe; der Senat in ständiger Rechtsprechung: BAGE 25, 194, 202 f. = AP Nr. 6 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Unterstützungskasse, zu II 3 der Gründe; 32, 56 = AP Nr. 9, aaO, zu I 3 der Gründe).
  • LAG Hamm, 16.01.1990 - 6 Sa 2384/87

    Betriebsübergang; Ruhegeld; Ausfallhaftung; Schuldübernahme

    Diese Rechtsprechung ist vom BVerfG bestätigt worden (BVerfG DB 1987 S. 1260 = AP Nr. 13 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen).

    Anderenfalls muß er selbst den Versorgungsberechtigten gegenüber einstehen (BAG DB 1971 S. 920 = AP Nr. 3 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Unterstützungskassen, DB 1987 S. 2414 = AP Nr. 17 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen; BVerfG DB 1987 S. 1260 = AP Nr. 13, a.a.O.).

  • LAG Hamm, 10.07.2001 - 6 Sa 1797/99
    Ob sie sich noch der Unterstützungskasse bedienen kann (vgl. zur Problematik Blomeyer, BetrAVG, 2.A., Einl. Rdnr. 935 m.w.N.), kann dahinstehen, weil die Frage des Bestehens eines unmittelbaren Anspruchs gegen die Unterstützungskasse nichts daran änderte, dass die beklagte Partei Versorgungsschuldnerin ist (Steinmeyer, Betriebliche Altersversorgung und Arbeitsverhältnis, S. 175; vgl. auch BVerfG 16.02.1987 - 1 BvR 727/81 - zur Leistungsverpflichtung des Arbeitgebers bei Unterstützungskassenversorgung) und dass daher ihr gegenüber der Inhalt der Versorgungsanwartschaft geklärt werden kann.
  • BVerwG, 06.04.1989 - 7 B 138.88

    Rechtsmittel

    Das Bundesarbeitsgericht geht in einer in Jahrzehnten entwickelten Rechtsprechung ständig (BAGE 24, 177; 46, 80 [BAG 05.06.1984 - 3 AZR 66/83] ; 48, 258 [BAG 18.04.1985 - 6 ABR 19/84] ; Urteil vom 22. September 1987 - 3 AZR 662/85 - ) und - insoweit - mit Billigung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 65, 196 [BVerfG 19.10.1983 - 2 BvR 298/81] ; 74, 129 [BVerfG 14.01.1987 - 1 BvR 1052/79] ; Beschlüsse der 1. Kammer des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Februar 1987 - 1 BvR 957/79 und 1 BvR 727/81 - und vom 24. Februar 1987 - 1 BvR 1667/84 - ) davon aus, daß die Ausschlußklausel der betrieblichen Unterstützungskassen nur als ein an triftige Gründe gebundenes Widerrufsrecht ausgeübt werden kann.
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Rechtsprechung
   LAG Hamm, 16.12.1986 - 6 Sa 1095/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,9610
LAG Hamm, 16.12.1986 - 6 Sa 1095/86 (https://dejure.org/1986,9610)
LAG Hamm, Entscheidung vom 16.12.1986 - 6 Sa 1095/86 (https://dejure.org/1986,9610)
LAG Hamm, Entscheidung vom 16. Dezember 1986 - 6 Sa 1095/86 (https://dejure.org/1986,9610)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Witwenversorgung; Umfang der betrieblichen Witwenversorgung; Hinterbliebenenrente

Papierfundstellen

  • DB 1987, 1260
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BAG, 18.02.2020 - 3 AZN 954/19

    Betriebliche Altersversorgung - Hinterbliebenenversorgung - unangemessene

    c) Soweit sich die Beschwerdeführerin auf eine Divergenz zu den Entscheidungen des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 21. Mai 1974 (- 11 Sa 1147/73 -) sowie des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 16. Dezember 1986 (- 6 Sa 1095/86 -) beruft, ist kein abstrakter Rechtssatz der landesarbeitsgerichtlichen Entscheidungen benannt, von dem der angeführte Rechtssatz des Berufungsgerichts abweichen soll.
  • LAG Düsseldorf, 07.06.2019 - 6 Sa 54/19

    Absicherungswille des Arbeitnehmers bei Altersversorgung; Absicherung für

    Schließlich beruft sich die Beklagte zur Stützung ihrer Auffassung auf Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte Düsseldorf (Urteil vom 21.05.1974 - 11 Sa 1147/73 -) und Hamm (Urteile vom 16.12.1986 - 6 Sa 1095/86 - sowie vom 29.07.1997 - 6 Sa 167/97 -).

    bbb) Die von der Beklagten zur Begründung ihrer Auffassung herangezogenen Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte Düsseldorf (Urteil vom 21.05.1974 - 11 Sa 1147/73 -) und Hamm (Urteile vom 16.12.1986 - 6 Sa 1095/86 - und vom 29.07.1997 - 6 Sa 167/97 -) sind nicht von Relevanz.

  • LAG Hamm, 29.07.1997 - 6 Sa 167/97

    Anwartschaft auf eine betriebliche Witwenrente der Ehefrau des Arbeitnehmers;

    In Fortsetzung dieser Rechtsprechung hat die erkennende Kammer mit Urteil vom 16.12.1986 erkannt - LAGE § 1 BetrAVG Hinterbliebenenversorgung Nr. 1 = DB 1987, 1260 -, daß mit der Bezeichnung "Ihrer Gattin" nur die seinerzeitige Ehefrau des Versorgungsberechtigten gemeint gewesen sei; dieser Auslegung stehe nicht entgegen, daß die Ehefrau nicht namentlich in der Versorgungszusage aufgeführt worden sei.
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